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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Gesellschaft zum Schutz europäischer Kapitalanleger (GS€K)

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Vertragsgegenstand und Leistung
2.1 Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Gesellschaft zum Schutz europäischer Kapitalanleger (GS€K) zur Erbringung festgelegter Dienst- und Beratungsleistungen durch die GS€K finden auf die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggebern im Zusammenhang mit Dienst- und Beratungsleistungen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen GS€K und dem Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3. Vertragsschluss
3.1 Das Angebot ist freibleibend. Mit seiner Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, dass er die Voraussetzungen der Ziffer 2.1 dieser Geschäftsbedingungen erfüllt und dass er den Zugang zu den Online Datenbanken erwerben will.
3.2 Bei Bestellungen auf elektronischen Weg wird GS€K den Besteller unverzüglich über den Zugang der Bestellung in Kenntnis setzen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.2 Der Vertrag zwischen dem Besteller und der GS€K kommt mit der schriftlichen Annahme des Vertragsangebots durch die GS€K oder mit Zugang der Online-Kennung beim Kunden zustande.

4. Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelungen enthält, erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Honorarordnung ausgewiesenen Stundensatzes vergütet.
4.2 Berechnet wird der Zugang sowie die unbeschränkte Nutzung der vom Rahmenvertrag umfassten Datenbanken gemäß der jeweils geltenden Beschreibungen im Rahmen des Vertrages.
4.3 Das Entgelt für die Nutzung des Angebots wird dem Kunden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern kein hiervon abweichendes Zahlungsintervall bzw. keine abweichende Zahlungsart vertraglich vorgesehen ist. Die Berechung weiterer Informationsangebote von GS€K erfolgt gemäß der dafür vorgesehenen Konditionen. Der Rechungsbetrag ist mit Rechungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug ist GS€K berechtigt, den Bezug weiterer Leistungen zu sperren. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen.
4.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzlichen Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.
4.5 Preisänderungen werden dem Kunden mitgeteilt. Der Vertrag gilt nach Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Monats zu den geänderten Bedingungen fort.

5. Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde und seine berechtigten Nutzer erhalten im Rahmen des Vertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Vertrages befristete und auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der sich aus dem Rahmenvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung ergebenden Datenbanken.
5.2 Die Datenbanken stehen dem Kunden grundsätzlich täglich für 24 Stunden zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der Datenbank kann aus technischen Gründen, z.B. wegen routinemäßiger oder erforderlicher Wartungsarbeiten, zeitweise beschränkt sein. Bei einem Ausfall des Datenbankservers über einen erheblichen Zeitraum während der üblichen Geschäftszeiten verringert sich die Zahlungspflicht des Kunden entsprechend.
5.3. Für den Zugang des Kunden zu den Datenbanken erhält jeder, der Kunde von GS€K ist, ein individuelles Passwort, für dessen Geheimhaltung er verantwortlich ist und dessen Missbrauch er zu verhindern hat. Er stellt überdies sicher, dass weitere berechtigte Nutzer diese Verpflichtung beachten. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, so ist die GS€K hiervon unverzüglich zu unterrichten. Bei Missbrauch ist die GS€K berechtigt, den Zugang zu den Datenbanken zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
5.4 Der Online- Anschluss erfolgt auf Veranlassung und auf Kosten des Kunden. Er trägt auch die Endgerätekosten und Telekommunikationsentgelte. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Datenbanken geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der vom Kunden eingesetzten Hardware, der Betriebssystemsoftware, der Verbindungen zum Internet und der Browsersoftware unter Beachtung der durch die GS€K erteilten technischen Freigaben. Die GS€K wird den Kunden auf Wunsch über die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Angebots informieren.

6. Vertragsverletzungen
Verletzt der Kunde oder seine berechtigten Nutzer Bestimmungen des Vertrages, so ist GS€K berechtigt, den Zugriff zu den Datenbanken zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

7. Kündigung
7.1 Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate.
7.2 Der Vertrag ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Wird das Vertragsverhältnis nicht gekündigt, verlängert es sich jeweils um weitere 12 Monate. Das Vertragsverhältnis kann dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Vertragszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
8.1 Die GS€K verpflichtet sich, alle ihr bei der Erbringung der Leistungen bekannt werdenden Informationen, Unterlagen und Daten geheim zuhalten und insbesondere weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig weiter zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht bezieht sich zudem auch auf alle dem Bank- und Börsengeheimnis unterliegenden Daten und Informationen.
8.2. Die GS€K verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten, insbesondere die bei der Erbringung der Leistungen allenfalls bekannt werdenden Personendaten geheim zuhalten, zu schützen und ausschließlich zu dem Zwecke zu verwenden, für welchen diese bekannt gegeben worden sind. Die Daten dürfen von der GS€K nicht weitergeleitet oder Dritten sonst wie zugänglich gemacht werden.

9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Mängel der Datenbank oder abgerufener Elemente werden nach schriftlicher und nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung durch den Kunden, soweit möglich, umgehend behoben. Ist eine Fehlerbeseitigung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Bei wiederholten Mängeln ist der Kunde darüber hinaus berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Dieses Recht ist mit einer Ausschlussfrist von einem Monat, beginnend mit dem Zeitpunkt des letzten fehlgeschlagenen Verbesserungsversuchs, gegenüber GS€K auszuüben. Bei nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
9.2 Eine Gewährleistung ist dann ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht gemäß Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen verletzt.
9.3 Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von GS€K oder seiner Mitarbeiter beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und GS€K oder seine Mitarbeiter kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
9.4 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die GS€K aufgrund leichter Fahrlässigkeit bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hättet erbracht werden müssen.

10. Schlussbestimmungen/ Gerichtsstand
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Das gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag und diesen allgemeinen Vertragsbedingungen ist München. Beide Vertragsparteien stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.