Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Gesellschaft zum Schutz europäischer Kapitalanleger (GS€K)
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsgegenstand und Leistung
2.1 Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Gesellschaft zum Schutz
europäischer Kapitalanleger (GS€K) zur Erbringung festgelegter
Dienst- und Beratungsleistungen durch die GS€K finden auf die Vertragsbeziehungen
zwischen Auftraggebern im Zusammenhang mit Dienst- und Beratungsleistungen
Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung
zwischen GS€K und dem Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart
ist.
3. Vertragsschluss
3.1 Das Angebot ist freibleibend. Mit seiner Bestellung erklärt der
Besteller verbindlich, dass er die Voraussetzungen der Ziffer 2.1 dieser
Geschäftsbedingungen erfüllt und dass er den Zugang zu den Online
Datenbanken erwerben will.
3.2 Bei Bestellungen auf elektronischen Weg wird GS€K den Besteller
unverzüglich über den Zugang der Bestellung in Kenntnis setzen.
Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung
dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung
verbunden werden.
3.2 Der Vertrag zwischen dem Besteller und der GS€K kommt mit der
schriftlichen Annahme des Vertragsangebots durch die GS€K oder mit
Zugang der Online-Kennung beim Kunden zustande.
4. Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassenden
Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine
Regelungen enthält, erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß
der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Honorarordnung
ausgewiesenen Stundensatzes vergütet.
4.2 Berechnet wird der Zugang sowie die unbeschränkte Nutzung der
vom Rahmenvertrag umfassten Datenbanken gemäß der jeweils geltenden
Beschreibungen im Rahmen des Vertrages.
4.3 Das Entgelt für die Nutzung des Angebots wird dem Kunden jährlich
im Voraus in Rechnung gestellt, sofern kein hiervon abweichendes Zahlungsintervall
bzw. keine abweichende Zahlungsart vertraglich vorgesehen ist. Die Berechung
weiterer Informationsangebote von GS€K erfolgt gemäß der
dafür vorgesehenen Konditionen. Der Rechungsbetrag ist mit Rechungsstellung
fällig. Bei Zahlungsverzug ist GS€K berechtigt, den Bezug weiterer
Leistungen zu sperren. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld
gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen.
4.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzlichen Abgaben
werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gültigen Sätze berechnet.
4.5 Preisänderungen werden dem Kunden mitgeteilt. Der Vertrag gilt
nach Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Monats zu den geänderten
Bedingungen fort.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde und seine berechtigten Nutzer erhalten im Rahmen des Vertrages
sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Vertrages
befristete und auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der
sich aus dem Rahmenvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung ergebenden
Datenbanken.
5.2 Die Datenbanken stehen dem Kunden grundsätzlich täglich
für 24 Stunden zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der Datenbank
kann aus technischen Gründen, z.B. wegen routinemäßiger
oder erforderlicher Wartungsarbeiten, zeitweise beschränkt sein.
Bei einem Ausfall des Datenbankservers über einen erheblichen Zeitraum
während der üblichen Geschäftszeiten verringert sich die
Zahlungspflicht des Kunden entsprechend.
5.3. Für den Zugang des Kunden zu den Datenbanken erhält jeder,
der Kunde von GS€K ist, ein individuelles Passwort, für dessen
Geheimhaltung er verantwortlich ist und dessen Missbrauch er zu verhindern
hat. Er stellt überdies sicher, dass weitere berechtigte Nutzer diese
Verpflichtung beachten. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch der
Zugangsdaten, so ist die GS€K hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Bei Missbrauch ist die GS€K berechtigt, den Zugang zu den Datenbanken
zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
5.4 Der Online- Anschluss erfolgt auf Veranlassung und auf Kosten des
Kunden. Er trägt auch die Endgerätekosten und Telekommunikationsentgelte.
Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen
Voraussetzungen für den Zugang zu den Datenbanken geschaffen werden,
insbesondere hinsichtlich der vom Kunden eingesetzten Hardware, der Betriebssystemsoftware,
der Verbindungen zum Internet und der Browsersoftware unter Beachtung
der durch die GS€K erteilten technischen Freigaben. Die GS€K
wird den Kunden auf Wunsch über die technischen Voraussetzungen zur
Nutzung des Angebots informieren.
6. Vertragsverletzungen
Verletzt der Kunde oder seine berechtigten Nutzer Bestimmungen des Vertrages,
so ist GS€K berechtigt, den Zugriff zu den Datenbanken zu sperren.
Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
7. Kündigung
7.1 Die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate.
7.2 Der Vertrag ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erstmals
zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Wird das Vertragsverhältnis
nicht gekündigt, verlängert es sich jeweils um weitere 12 Monate.
Das Vertragsverhältnis kann dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
jeweils zum Ende des Vertragszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung
bedarf der Schriftform.
8. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
8.1 Die GS€K verpflichtet sich, alle ihr bei der Erbringung der Leistungen
bekannt werdenden Informationen, Unterlagen und Daten geheim zuhalten
und insbesondere weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig
weiter zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht bezieht sich zudem auch
auf alle dem Bank- und Börsengeheimnis unterliegenden Daten und Informationen.
8.2. Die GS€K verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
einzuhalten, insbesondere die bei der Erbringung der Leistungen allenfalls
bekannt werdenden Personendaten geheim zuhalten, zu schützen und
ausschließlich zu dem Zwecke zu verwenden, für welchen diese
bekannt gegeben worden sind. Die Daten dürfen von der GS€K nicht
weitergeleitet oder Dritten sonst wie zugänglich gemacht werden.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Mängel der Datenbank oder abgerufener Elemente werden nach schriftlicher
und nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung durch den Kunden, soweit möglich,
umgehend behoben. Ist eine Fehlerbeseitigung innerhalb angemessener Frist
nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Bei
wiederholten Mängeln ist der Kunde darüber hinaus berechtigt
den Vertrag fristlos zu kündigen. Dieses Recht ist mit einer Ausschlussfrist
von einem Monat, beginnend mit dem Zeitpunkt des letzten fehlgeschlagenen
Verbesserungsversuchs, gegenüber GS€K auszuüben. Bei nur
geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
9.2 Eine Gewährleistung ist dann ausgeschlossen, wenn ein Mangel
auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere
wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht gemäß Ziffer 5 dieser
Geschäftsbedingungen verletzt.
9.3 Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen
und/oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von GS€K oder
seiner Mitarbeiter beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf
Verzug oder Unmöglichkeit beruht und GS€K oder seine Mitarbeiter
kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren
Schadens geschuldet.
9.4 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die GS€K aufgrund leichter
Fahrlässigkeit bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres
ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hättet
erbracht werden müssen.
10. Schlussbestimmungen/ Gerichtsstand
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung
beider Parteien und der Schriftform. Das gleiche gilt auch für den
Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag
und diesen allgemeinen Vertragsbedingungen ist München. Beide Vertragsparteien
stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der
Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder anfechtbar
sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.